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Stalking im Büro

20.04.2011
Was tun, wenn der Mandant auf einmal zum rachsüchtigen Verfolger wird? Der Arbeitskollege einen verfolgt durch Annäherungsversuche und Liebesbezeugungen? Ist das Stalking oder nur plumpe Anmache? Der aktuellste Fall ist wohl der der Michelle Hunziker, deren Stalker – ein ehemaliger Karatekämpfer – festgenommen wurde, nachdem er sie monatelang belästigt und bedroht hatte. In Deutschland gibt es rund 13.000 polizeilich erfasste Fälle von Stalking jährlich.
Das Anti-Stalking-Gesetz (§ 238 StGB)
Am 31. März 2007 trat das Anti-Stalking-Gesetz in Kraft, und der Gesetzgeber hat damit ein deutliches Signal gegen Stalker gesetzt. Danach wird das unbefugte Nachstellen strafrechtlich verfolgt. Eine Person gilt als Stalker,
- wenn sie unbefugt einem Menschen nachstellt, indem sie beharrlich seine Nähe sucht,
- ihn belästigt oder versucht, den Kontakt über Dritte herzustellen,
- ihm oder ihm nahestehender Personen Gewalt androht.
Stalking durch Mandanten
Auch Anwälte und ihre MitarbeiterInnen sind nicht vor Stalking gefeit. Gerade in Berufszweigen, die mit Straf- bzw. Opfer- und Familienrecht zu tun haben, gibt es nicht selten Stalkingattacken von Gegnern oder auch von den eigenen Mandanten. Meist handelt es sich hier um Rachsucht des Stalkers, der sich selbst als Opfer sieht oder sich einbildet, Opfer zu sein. Bisweilen gehen Drohungen gegen Anwälte bis zu Morddrohungen. Aber auch MitarbeiterInnen bleiben nicht verschont. Stalking beginnt meistens hier durch Belästigungen und Einschüchterungsversuche.
Das „Repertoire“ eines Stalkers
Das Spektrum an Einfällen eines Stalkers ist sehr weitläufig:
- Telefonterror; der Täter ruft zu den unmöglichsten Zeiten im Büro oder zu Hause an,
- Verleumdungen und Beleidigungen, besonders beim Arbeitgeber,
- bedrohliche Nachrichten auf dem Anrufbeantworter, per SMS oder E-Mail (privat oder im Büro),
- Auflauern vor dem Büro, zu Hause, beim Spaziergang oder Hobby,
- Verfolgen und Hinterherfahren,
- Drohungen,
- Sachbeschädigungen,
- bisweilen auch Ausübung körperlicher Gewalt und Morddrohungen.
Stalking durch KollegInnen
Die Anzahl der Stalking-Täter liegt bei Männern und Frauen etwa gleich hoch, so sind stalkende Frauen keine Seltenheit. Hier handelt es sich oftmals um beziehungssuchende StalkerInnen, die Fehlwahrnehmungen bei der Beziehungsbereitschaft des Opfers haben oder auch um einen sog. Liebeswahn. Merkmale sind häufig:
- Kontaktaufnahme über Dritte,
- Liebesbriefe und Geschenke werden zugesandt,
- an der Haustür und/oder am Auto werden Nachrichten hinterlassen,
- Drohungen,
- Verfolgen und Hinterherfahren,
- Sachbeschädigungen,
- Einbruch in die Wohnung,
- Waren und Zeitschriften werden auf den Namen des Opfers bestellt,
- bisweilen auch Ausübung körperlicher Gewalt.
Was kann man in beiden Fällen tun?
- Informieren Sie Ihren Chef und charakterstarke KollegInnen.
- Handeln Sie möglichst schnell, so dass sich beim Stalker keine Gewohnheit aufbaut.
- Teilen Sie dem Stalker einmalig ausdrücklich mit, dass Sie keinen Kontakt wünschen. Gut ist es, wenn Sie dies schriftlich per Einschreiben oder vor Zeugen tun. Gehen Sie danach nicht mehr auf Kontaktversuche ein.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Wenn Sie den Täter nicht kennen, dann gegen Unbekannt. Bestehen Sie zumindest auf ein Protokoll, wenn die Polizei Sie abweist bzw. keine Notwendigkeit sieht zu handeln.
- Besprechen Sie mit einem Rechtsanwalt, inwieweit eine Anzeige, eine Unterlassungsverfügung oder ein Belästigungsverbot ein geeigneter Weg ist.
- Beantragen Sie eine Fangschaltung, wenn der Stalker Sie durch Telefonanrufe terrorisiert. Beantragen Sie außerdem neue Telefonnummern. Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Stalker immer über Ihren jeweiligen Aufenthaltsort Bescheid weiß, obwohl er das eigentlich nicht wissen kann, dann denken Sie daran, dass es heute möglich ist, Ihren Standort im Internet ausfindig zu machen, wenn Sie ein Handy haben und dem Stalker Ihre Rufnummer bekannt ist.
- Notieren Sie sich jeden einzelnen Schritt des Stalkers. Sie benötigen diese Beweise für ein mögliches straf- bzw. zivilrechtliches Verfahren.
Wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Folgen für Opfer
Wie bei jedem Verbrechen leiden die Opfer immer am meisten. Für die Folgen des Stalkings ist jedoch nicht eine „Schwäche“ des Opfers verantwortlich, sondern das Verhalten des/der Stalker/in.
In erster Linie muss sich das Opfer wehren und sich verteidigen. Dies passiert mittels Fangschaltungen, Anbringung von neuen Türschlössern, Sicherheitsvorkehrungen, neuen Telefonnummern, ggf. Umzug usw. Neben den wirtschaftlichen Folgen für das Opfer gibt es auch ggf. wirtschaftliche Folgen in Form von Krankschreibungen für den Arbeitgeber.
Die sozialen Folgen für ein Opfer können der Rückzug aus dem gesellschaftlichen Leben sein, besonders in den Fällen, in denen der Täter nicht bekannt ist. Besonders schlimm ist es für Opfer, wenn das Opfer nicht ernst genommen wird oder niemand sich zuständig für dieses Problem und die Unterstützung des Opfers fühlt. Dann wird das Opfer allein gelassen.
Gesundheitliche Probleme sind sowohl physischer als auch psychischer Natur. Oftmals beklagen Opfer innere Unruhe, Schreckhaftigkeit, Kopfschmerzen, Angstsymptome, Schlafstörungen, Magenbeschwerden und Erschöpfungszustände. Aber auch Vermeidungsverhalten, Abkapselung und Kontrollverhalten gehören zu den Folgen. Ganz gravierende Folgen sind häufig auch (z. B. bei langer Stalkingdauer) Depressionen und posttraumatische Belastungsstörungen.
Hilfsadressen
Martina Ortz Anwalts- und Büroservice, Oberhausen