Startseite » Leitartikel » 2011 » Fachbeiträge » Die "Bild" steht vor der Tür
Ein neuer Fall - und die "Bild" steht vor der Tür

23.02.2011
Ein neuer Fall: Der Anwalt freut sich, das Mandat erteilte eine berühmte Persönlichkeit oder betrifft eine delikate Angelegenheit.
Es schellt, Sie öffnen die Tür – die Kamera läuft, ein Mikrofon bewegt sich blitzschnell zu Ihrem Mund und Fragen donnern auf Sie herab wie in einem schlechten Film. Jede Antwort wird zur Fangfrage, fast jede Ihrer Reaktionen wird angeklagt. Der Versuch, die Meute loszuwerden, wird fast schon zum Gewaltakt, Sie müssen sie aus der Tür hinausdrängen.
Die Mitarbeiterin – brüskiert, das Büro – in der Presse zur Schau gestellt…
Presse nicht ins Büro lassen
Gewähren Sie Medienvertretern, die unangekündigt vor der Tür stehen, niemals den Eintritt. Wenn Sie bei Ihrem Chef nachfragen wollen, verschließen Sie die Türe und lassen Sie die Journalisten im Flur oder vor dem Eingang warten. Seriös arbeitende Journalisten werden immer im Vorfeld telefonisch um einen Gesprächstermin bitten und den Rahmen des Interviews abklären.
Umgang mit Journalisten
Der Umgang mit der Presse ist nicht immer einfach, je nach Zeitung kann er sehr lästig werden. Bleiben Sie stets höflich. Eine höfliche, aber bestimmte und kurze Reaktion ist sicherlich der beste Weg.
Vertrösten
Vermeiden Sie, Medienvertreter zu vertrösten oder abzuwimmeln, z.B. „Der Anwalt ist gerade in einer Besprechung“ etc. Man wird Sie immer wieder kontaktieren oder mit Fragen behelligen, wann der Anwalt denn endlich zu sprechen sei.
Statements
Geben Sie als Mitarbeiterin nie ein Statement zu einem Fall oder für Ihre Kanzlei ab. Zum einen unterliegt die Mitarbeiterin der Schweigepflicht, zum anderen sprießen im Falle der Veröffentlichung sogleich selbsternannte Experten aus dem Boden, die nicht zur sachlichen Klärung im Sinne des Mandanten und der Kanzlei beitragen, sondern die ihre eigenen Interessen vertreten.
Mit einer Stimme sprechen
Im Falle eines Gesprächs mit der Presse sollte die Kanlzei immer einen Mitarbeiter haben, der der alleinige Ansprechpartner ist. In der Regel wird dies der Anwalt selbst sein. Ist er es nicht, sollte es eine Person sein, die ausschließlich mit der Sache befasst ist und bei der alle Informationen zusammenlaufen.
Listen
Sammeln Sie in besonders delikaten Mandaten die Zeitungsausschnitte bzw. machen Sie sich eine Liste mit häufig gestellten Pressefragen und den Reaktionen darauf.
Presseerklärung
Die Kanzlei kann sich zu einer Presseerklärung entschließen. Artikel oder Pressemitteilungen sind immer so aufgebaut, dass das Wichtigste am Anfang und die Details am Schluss stehen.
Nach der Sechs-W-Regel sollte eine Pressemitteilung im ersten Absatz nach Möglichkeit folgende Fragen beantworten:
- Wer?
- Wo?
- Wann?
- Was?
- Wie?
- Warum?
Der Autor sollte sich jeglicher Wertung enthalten. Je komplizierter der Sachverhalt ist, desto wichtiger ist die verständliche Darstellung des Sachverhaltes. Daher:
- Kurze Sätze bilden.
- Aktiv schreiben statt mit umständlichen Passivkonstruktionen.
- Fachsprache umgehen.
- Absätze einfügen.
- Schreiben Sie stets in der dritten Person (er, sie, es oder: Firmenname)
- Jede Person wird bei der ersten Nennung mit Vor- und Zunamen, Titel oder Funktion bezeichnet. Ab der zweiten Nennung genügt dann der Familienname.
In der Hauptüberschrift steht kurz und knapp die Hauptnachricht. Zusätzlich zur Hauptüberschrift findet sich häufig eine Dachzeile, darunter eine Unterzeile. Die Hauptüberschrift wird deutlich größer dargestellt als die Dachzeile und die Unterzeile und ist "fett" gedruckt. In der Dachzeile wird meistens die "Quelle oder der Ort der Nachricht" genannt. Handelt es sich um eine längere Pressemitteilung, werden weitere, wichtige Details in der Unterzeile mitgeteilt. Längere Pressemitteilungen werden mit Zwischenüberschriften versehen, um die Verständlichkeit des Textes zu erhöhen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Gelassenheit beim Umgang mit Medienvertretern!
Martina Ortz Anwalts- und Büroservice, Oberhausen