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Zweiklassengesellschaft

Prozesskostenhilfe

Ich lese gerade den Entwurf des Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (PKHBegrenzG, BT-Drucks. 17/1216) und von mir sind lauter ungläubige Ausrufe zu hören.

Um Sie in die hoffentlich nicht Gesetz werdenden Abgründe einzuführen, hier ein paar Kostproben: 

  1. Die Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH werden geändert.
  2. Die Eigenbeteiligung des Antragstellers steigt erheblich.
  3. PKH ist bei Ratenzahlung nur noch ein Darlehen und die verursachten Anwalts- und Gerichtskosten müssen in voller Höhe zurückgezahlt werden.
  4. Eine zeitliche Begrenzung der Zahlungen gibt es nicht mehr.
  5. Der Gegner wird zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers gehört.
  6. Es kann zur Klärung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse ein Termin stattfinden.
  7. Der Antragsteller muss ggf. eine eidesstattliche Versicherung zur Glaubhaftmachung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse leisten.
  8. Der Rechtspfleger ist für die Einkommensprüfung zuständig.
  9. Es werden Gerichtskosten in Höhe von 50,00 EUR fällig,
  10. und so weiter und so fort.

Nachdem ich mich durch das Gesetz mit Begründung gequält habe, wünsche ich mir, dass eine derjenigen Personen, die dieses Gesetz auf den Weg gebracht haben, in die Lage gerät, PKH beantragen zu müssen. Sie wird feststellen müssen, dass das so oft in der Begründung herbeigerufene Existenzminimum, das verbleiben muss, bevor man PKH ratenfrei bekommt, eine fiktive Größe ist, von der kein normaler Mensch leben kann.

Das Gesetz sorgt für eine Zugangshürde zum Gericht. Ganz ehrlich, einfacher und ehrlicher wäre es, PKH ganz abzuschaffen, anstatt ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Wenn der Entwurf Gesetz wird, kann man nur erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht in Kürze mit den Auswirkungen beschäftigt sein wird. Wo dann die Einsparungen liegen, um die es vorrangig geht, wenn es Verfassungsbeschwerden hagelt, kann ich nicht sehen.

Stellen Sie sich die familienrechtliche Kanzlei vor: Kann  mir jemand erklären, wie eine Ehefrau, die zugleich Hausfrau und Mutter ist und selbst kein eigenes Einkommen hat, die 50,00 EUR aufbringen soll, die als Gerichtskostenvorschuss fällig sind?

Natürlich, wer Geld hat, für den sind 50,00 EUR keine Summe, aber gerade für die, die kein Geld haben, werden diese 50,00 EUR ein Problem sein.

Natürlich können Sie sagen, wenn man sich wirklich scheiden lassen will, dann treibt man auch irgendwo 50,00 EUR auf. Das sagt man nur, wenn man noch nie ohne jegliches Vermögen versuchen musste, 50,00 EUR aufzutreiben.

Letztlich sorgt der Gesetzgeber dafür, dass die Scheidungsrate sinken wird, denn gerade im familienrechtlichen Mandat kann man sich PKH nicht mehr wegdenken.

Auf uns kommen eine Reihe neuer Belehrungspflichten zu, ich freu mich schon!

Ihre G. Baumgärtel

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