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Mobbing - Was Sie dagegen tun können (Teil 2)

13.04.2010

Dieser Artikel ist die Fortsetzung zum letzte Woche erschienenen Teil 1. Dort können Sie nachlesen, wie sich Mobbing definiert, welche unterschiedlichen Erscheinungsformen es gibt und welche Auswirkungen es auf die Opfer haben kann. Teil 2 konzentriert sich auf das, was das Opfer und seine Umwelt tun können, um Mobbing zu erkennen und zubekämpfen.

Was Sie als Kollege gegen Mobbing tun können

Auch Sie als Kollege können etwas gegen Mobbing tun, da nicht immer Ihr Chef schnell reagieren kann. Sie müssen bedenken, dass die meisten Arbeitnehmer gegenüber ihrem Chef freundlicher auftreten als gegenüber ihren Kollegen. Deshalb kann es sein, dass Ihrem Chef derartige Übergriffe verborgen bleiben. Sie als Arbeitnehmer können aber auch aufmerksam werden, wenn sich bei einem Ihrer Kollegen das Verhalten ändert. Wenn er also weniger redet als früher, nicht mehr viel lacht, sich immer mehr zurückzieht oder öfter krank ist als früher. Suchen Sie mit ihm das Gespräch. Fragen Sie ihn, was los ist. Beobachten Sie ebenfalls das Täterverhalten, und beachten Sie die in Teil 1 genannten Punkte, wie genobbt wird. Sagen Sie dies Ihrem Chef oder Betriebsrat auch, wenn Sie derartige Vorfälle mitkriegen.

 

Wie kann vorgebeugt werden in einer Firma/Kanzlei – das Problem des Arbeitgebers

Manche Faktoren begünstigen Mobbing in Betrieben wie

  • Konfliktscheue der Führungskräfte,
  • mangelnde Organisation und Regelung der Zuständigkeiten,
  • Streichung von Stellen oder aber auch anstehende Beförderungen,
  • mangelnde Überprüfung der Teamfähigkeit der Arbeitnehmer bei der Einstellung,
  • mangelnde „Mitarbeiterpflege“,
  • keine Vorgabe klarer Verhaltensregeln,
  • mangelnde Schulung der Führungskräfte zum Thema Mobbing.

Wichtig ist hier zunächst einmal, Strukturen zu schaffen, die klare Regeln haben sowie klare Anweisungen und klare Zuständigkeitenregelungen. Darüber hinaus ist wichtig, sofort bei solchen Dingen einzuschreiten und klarzustellen, dass Mobbing dem Firmeninteresse entgegensteht und nicht geduldet wird. Von Führungskräften wird erwartet, dass sie eine Lösung finden, sprich das Gespräch suchen und den Sachverhalt aufdecken, um Mobbing zu unterbinden oder die notwendigen Konsequenzen einleiten.

Was kann/muss der Gemobbte tun?

Sobald Sie das Gefühl haben, dass Sie gemobbt werden, fangen Sie an, Aufzeichnungen zu führen. Diese können etwa wie folgt aussehen:

Tägliche Aufzeichnungen

 

Datum/Uhrzeit

Vorfall

Gefühl

Folge

15.03., 10.00 h

Kollegin X teilt mir mit, dass Kollegin Y über mich folgendes verbreitet hat: „…“

Wut

Konzentrationsstörungen

16.03., 12.00 h

Vorgesetzter Z ermahnt mich, weil ich einen Termin nicht vorbereitet habe, von dem ich nichts wusste, weil Kollegin Y ihn mir nicht mitgeteilt hat.

Unsicherheit

Beklommenheit

Aufzeichnungen über Ihre Leistungen

Fangen Sie ferner an, täglich Ihre Tätigkeiten aufzuzeichnen. So können Sie überprüfen, wie Ihr eigener Leistungsstand liegt, ob er im Soll ist oder ob er abnimmt im Laufe der Zeit. Sie können so auch gegenüber Ihrem Arbeitgeber dokumentieren, welche Tätigkeiten Sie täglich vollbringen (und was andere noch von Ihnen erwarten…).

Erkennen – Benennen

Lernen Sie zu definieren, was Ihnen Angst macht! Warum haben Sie ein dummes Gefühl bei einer Person? Lernen Sie dieses Gefühl zu definieren in Worten!

Erkenne! Benenne! Und dann wehr Dich!

Oftmals haben Mobbingopfer ein Problem damit, selbst zum Chef zu gehen und sich zu beschweren bzw. dem Mobber die Stirn zu bieten, aus dem einfachen Grunde, weil man dann nicht mehr nur sympatisch ist für andere. Man will nämlich eigentlich keinen Streit und schon gar kein Aufsehen dieser Art. Allerdings können Sie die oben genannten Tabellen und Aufzeichnungen sehr wohl einem Vorgesetzten und notfalls auch weiteren Stellen vorlegen. Diese Art der Aufzeichnung macht Sie nämlich nicht blind für Ihre eigene Leistung. Versuchen Sie kein Verständnis für den Mobber aufzubringen. Die Gründe, die er für sein Mobbing hat, sind nicht relevant. Er darf es einfach nicht. Wenn er etwas zu bemängeln hat, so hat auch er den Dienstweg einzuhalten! Seien Sie unnachgiebig.

Hilfsadressen

  1. Verdi (die Gewerkschaft, die für Renos zuständig ist)
  2. Krankenkassen
  3. Ärzte
  4. Beratungstelefon der Arbeitsgemeinschaft „No Mobbing“, Telefon 040 20 23 02 09
  5. Verein gegen psychosomatischen Stress und Mobbing e. V., Kemmelweg 10, 60151 Wiesbaden
  6. Weißer Ring

 

« Zu Teil 1

Eintrag „Mobbing” im Rechtswörterbuch »

Quellenverzeichnis:

www.wikipedia.de

Das Personal-Praxishandbuch

Hirigoyen: Die Masken der Niedertracht

Martina Ortz
Anwalts- und Büroservice

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