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Mobbing - Auch in Kanzleien ein Problem? (Teil 1)

06.04.2010
Definition
Unter Mobbing versteht man das systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander. Tritt ein Vorgesetzter als Mobber auf, spricht man vom so genannten Bossing. Ziel des Mobbers ist es, den Gemobbten zu demütigen oder ihn dazu zu bringen, von sich aus das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Grundsätzlich ist kein Betrieb, keine Kanzlei und auch keine Berufsschule vor Mobbing gefeit.
Ab wann spricht man von Mobbing?
Vorübergehende Konfliktsituationen stellen noch kein Mobbing dar, so dass lediglich ein Streit entsteht, sprich der Mitarbeiter missachtet den Vorgesetzten oder Kollegen oder umgekehrt, z. B. durch Unhöflichkeit. Eine Partei wird dann in aller Regel der anderen Partei die Meinung sagen. Wenn das Gesamtgefüge allerdings in Ordnung ist, wird dieser Streit das Betriebsklima oder den Einzelnen nicht weiter beeinträchtigen. Man definiert in diesem Fall seine Grenzen.
Kritisch wird es allerdings, wenn mit Methode und systematisch gegen einen Mitarbeiter gehandelt wird, was bedeutet, dass es sich um aufeinander aufbauende bzw. ineinander übergreifende Handlungen gegen einen Mitarbeiter handelt (vgl. hierzu LAG Hamm, 18 (11) Sa 1295/01, LAG Erfurt, 5 Sa 403/2000). Der Zeitrahmen spielt ebenfalls eine maßgebliche Rolle. Will man von Mobbing sprechen, müssen die Schikanen in einem engen zeitlichen Zusammenhang stehen, was bedeutet, dass das Mobbing z. B. kurz nach der Probezeit/Einarbeitungsphase begonnen hat und dann permanent betrieben wurde (eine Zeitangabe von neun Mal in zwei Jahren reicht nicht aus).
Wie wird gemobbt?
Anhand einiger Beispiele sollen typische Verhaltensweisen bei Mobbing aufgezeigt werden:
Beeinflussung der sozialen Beziehungen des Opfers
- ständige Unterbrechung des Opfers in Gesprächen,
- Ausschluss aus Gesprächsrunden,
- Vorenthalten von Informationen, Terminen,
- Anschreien,
- Missachtung der Person, z. B. durch nicht grüßen,
Insgesamt gesehen, will der Mobber hier das Opfer „dumm aussehen lassen“ oder als „dumm hinstellen“ oder als „Dummen herhalten lassen“.
Angriffe auf die Person des Opfers
- Verbreitung unwahrer Gerüchte über das Opfer,
- Kritisieren des Gemobbten vor Kollegen,
- Anschwärzen des Opfers beim Chef wegen jeder Kleinigkeit,
- Schwächen werden ausgenutzt und bloßgestellt, z. B. die Gutmütigkeit oder Hilfsbereitschaft des Opfers,
- sexuelle Übergriffe/körperliche Gewalt,
- sinnlose, nicht arbeitsvertragsgemäße Aufgabenzuteilung,
- schlechte Bewertung von Leistungen,
- Informationen werden vorenthalten,
- Zuständigkeiten werden dem Gemobbten entzogen oder
- der Gemobbte wird übergangen,
- durch nicht zu bewältigende Aufgaben wird Stress erzeugt.
Was empfindet man als Mobbingopfer?
Zunächst einmal empfindet der Gemobbte Irritation und Verwirrung. Nehmen die Vorfälle zu, tritt auch Beklommenheit auf. Eine weitere Folge sind häufig Konzentrationsstörungen. Man muss wissen, dass Stress immer an der schwächsten Stelle im menschlichen Organismus ansetzt. Ist jemand magenempfindlich, so ist es wahrscheinlich, dass er Magenprobleme bei anhaltendem Stress bekommt. Gleiches gilt für Herz- und psychische Krankheiten. Eine der häufigsten Verhaltensweisen bei Mobbing ist die so genannte „innere Kündigung“ gegen seine Arbeitsstätte. Wie soll man sich auch gegen etwas wehren, das weder berechtigt und vor allen Dingen nicht berechenbar ist?
Was sind die Folgen von Mobbing für eine Kanzlei oder einen Betrieb?
Zunächst einmal leidet sehr schnell ein gutes Betriebsklima, das sich auf den gesamten Betrieb auswirkt. Mobbing wirkt sich ebenfalls sehr schnell auf die Arbeitsleistung aus sowie auf die Fehlzeiten. Häufige Kündigungen und Fluktuation gibt es ebenfalls vermehrt in Betrieben, in denen gemobbt oder gebosst wird. Nicht selten sehen sich die Parteien auch vor Gericht oder dem Arbeitsgericht wieder.
Nächste Woche lesen Sie in Teil 2, was Sie als Kollege, aber auch als Opfer gegen Mobbing tun können.
Eintrag „Mobbing” im Rechtswörterbuch »
Quellen:
Das Personal-Praxishandbuch
Hirigoyen: Die Masken der Niedertracht
Martina Ortz
Anwalts- und Büroservice