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Lateinische Rechtsbegriffe: auch für "alte Hasen"

09.03.2010
Immer wieder trifft man bei juristischen Texten auf lateinische Ausdrücke. Kann man (auch der Anwalt) im Gespräch sein Unwissen noch durch bestätigendes Nicken überspielen, muss man im Diktat genau wissen, wie diese Begriffe geschrieben werden. Es gibt sicherlich Anwälte, die verzichten fast vollständig auf die traditionelle Rechtssprache. Trifft man aber in der Klageschrift auf sie, will man sich ungern die Blöße geben und den Urheber des Textes nach der Schreibweise fragen. Und außerdem ist es doch auch schön, wenn man mitreden kann und die Bedeutung kennt. Daher geben wir hier eine kleine Übersicht über die häufig vorkommenden Begriffe (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) – denn selbst wenn man sich in der Schule mit Latein gequält hat, wer erinnert sich noch an das mühsam Gelernte?
a priori | vom Früheren her gesehen, von vornherein |
Abirren eines Angriffs | |
abusus | Missbrauch |
eine Handlung, die ihrem Grunde nach frei ist | |
ein einzelner Gesellschafter kann einen allen Gesellschaftern zustehenden Anspruch gegen einen anderen Gesellschafter geltend machen | |
actus contrarius | Aufhebungsvertrag |
ad acta | zu den Akten, weglegen |
advocatus diaboli | Vertreter des Teufels (bringt die bösen Argumente hervor) |
alea iacta est | der Würfel ist gefallen |
aliud | etwas anderes, eine andere, d.h. vertraglich nicht vereinbarte, Sache |
Urheberwille (Strafrecht) | |
Wille des Gesellschafters (Strafrecht: Anstiftung, Beihilfe) | |
arbitrium | Schiedsspruch |
argumentum a maiori ad minus | Erst-recht-Schluss: „wenn schon.., dann erst recht..“. Folgerung des Schwächeren aus dem Stärkeren |
argumentum e contrario | Gegen- oder Umkehrschluss |
bona fide | im guten Glauben |
boni moris | gute Sitten |
conditio sine qua non | notwendige Bedingung |
contra legem | gegen das Gesetz |
Verschulden bei Vertragsschluss | |
nach künftigem Recht, d.h. nach dem Gesetz, das erst noch erlassen werden muss. Gegensatz: „de lege lata“. | |
nach geltendem Recht, d.h. auf der Grundlage des bestehenden Gesetzes. Gegensatz: „de lege ferenda“. | |
Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten | |
doctor iuris | Doktor des Rechts |
dolus directus | direkter (unbedingter) Vorsatz |
Eventualvorsatz (bedingter Vorsatz) | |
dolus generalis | allgemeiner Vorsatz |
dolo facit, qui petit, quod statim redditurus est | arglistig handelt, wer etwas verlangt, was er sofort wieder herausgeben müsste |
do ut des | ich gebe, damit du gibst |
eo ipso | von selbst |
Irrtum über Personen | |
essentialia negotii | wesentliche Vertragsbestandteile |
ex ante | von vornherein |
exculpatio | Aufhebung der Schuld |
ex nunc | ab jetzt, also mit Rechtswirkung erst für die Zukunft |
ex post | im Nachhinein |
expressis verbis | mit ausdrücklichen Worten |
ex tunc | rückwirkend, also mit Wirkung auch für die Vergangenheit. |
falsa demonstratio non nocet | eine unrichtige Bezeichnung schadet nicht. |
„Falscher Vertreter“: Vertreter ohne Vertretungsmacht | |
im Zweifel für den Angeklagten | |
in flagranti | beim Brennen (auf frischer Tat ertappt) |
in medias res | „zur Mitte der Dinge“: Ohne Umschweife zur Sache kommen. |
inter partes | zwischen den Parteien |
interim | einstweilen |
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots | |
ipso iure | kraft Gesetzes |
iudex a quo | Bezeichnung des zuständigen Richters im Rechtsmittelrecht: der Richter, der die angefochtene Entscheidung erlassen hat, ist oft auch zuständig für die Entgegennahme des Rechtsmittels |
iudex ad quem | Bezeichnung des zuständigen Richters im Rechtsmittelrecht: der Richter, der über das Rechtsmittel zu entscheiden hat |
iudex non calculat | der Richter rechnet nicht |
iura | die Rechte |
iura novit curia | das Gericht kennt das Recht (selber) |
iurisprudentia | Rechtswissenschaften |
ius | Recht |
ius sanguinis | Recht des Blutes (Staatsangehörigkeitsrecht): Die Staatsangehörigkeit richtet sich nach der Abstammung, d.h. nach der Staatsangehörigkeit der Eltern. |
ius soli | Recht des Bodens (Staatsangehörigkeitsrecht): Die Staatsangehörigkeit wird allein durch die Geburt im Staatsgebiet erworben |
Judikatur | Rechtsprechung |
lex generalis | allgemeines Gesetz |
magna cum laudae | mit großem Lob |
mea culpa, mea maxima culpa | meine Schuld, meine sehr große Schuld |
modus Vivendi | die Art des Zusammenlebens |
lex specialis derogat legi generali | Spezialitätsgrundsatz: das besondere Gesetz geht den allgemeinen Gesetzen vor. |
nasciturus | Leibesfrucht |
ne bis in idem | “nicht zweimal in demselben”: Verbot der doppelten Strafverfolgung |
negotium | Geschäft |
nolens volens | (halb) nicht wollend, (halb), wollend, also innerlich zerrissen; ungern |
nulla poena sine lege | keine Strafe ohne Gesetz |
non liquet | es ist unklar |
obiter dictum | nebenbei Gesagtes: eine in einem Urteil nebenbei geäußerte Rechtsansicht, die für das Urteil selbst nicht relevant ist |
Verträge sind einzuhalten | |
Gefahr in Verzug | |
persona non grata | unwillkommene Person |
erster Anschein | |
quid pro quo | etwas für etwas |
quod erat demonstrandum | was zu beweisen war |
res publica | der Staat |
der Sinn des Gesetzes | |
Abänderung ins Schlechte | |
rubrum | das Rote. bezeichnet den Urteilskopf; dieser wurde früher mit roter Schrift geschrieben |
sui generis | eigener Art |
ultima ratio | letztes Mittel |
venire contra factum proprium | „Handeln gegen frühere Tatsachen“: Verbot des widersprüchlichen Handelns |