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Kennen Sie schon...

06.10.2010

... das Rechtswörterbuch? Vollstreckungsvertrag – was versteht man darunter, welchen Rechtsbehelf gibt es? Welches war noch einmal das Prozess-, welches das Vollstreckungsgericht? Auf RENOheute gibt es ein Lexikon, das rechtliche Begriffe kurz erläutert. Die Stichwörter verweisen auf weiterführende Informationen und die einschlägigen Normen – oder geben den Hinweis, dass es keine gesetzliche Regelung gibt. Für viele Themen wird auch auf Gebühren- und Kostenfolgen hingewiesen. Wie kommen Sie dahin?

Suche

Es gibt zwei Wege, zuerst natürlich den Weg über die Suche: Sie geben den gesuchten Begriff ein. Der erste Treffer ist in vielen Fällen schon das Stichwort im Rechtswörterbuch – vor allem wenn der gesuchte Begriff genau mit der Überschrift des Lexikonartikels übereinstimmt.

Beispiel: Vollstreckungsvertrag. Der 2. Treffer ist das Stichwort im Rechtswörterbuch.

Beispiel: Vollstreckungsgegenklage. Das Stichwort im Rechtswörterbuch ist in der Trefferliste nicht unter den ersten drei Treffern. Denn es gibt v.a. Gerichtsentscheidungen zur Vollstreckungsgegenklage, die als wichtiger eingestuft werden.
So kommen Sie trotzdem an das Stichwort heran: Sie klicken auf Treffer eingrenzen und auf Fachbeiträge. Hierunter werden die Artikel des Rechtswörterbuchs angezeigt und die Abschnitte der Handbücher, die den Suchbegriff enthalten. Hier steht Vollstreckungsgegenklage an erster Stelle, weil die Überschrift haargenau mit dem Suchbegriff übereinstimmt. Geben Sie z.B. Vollstreckungsabwehrklage ein, erscheinen zuerst die Abschnitte in den Handbüchern – weil hier in den Überschriften genau der Begriff Vollstreckungsabwehrklage steht.

Inhaltsverzeichnis

Der zweite Weg führt über das Inhaltsverzeichnis der Fachbibliothek. Sie klicken im Navigationsmenü auf der linken Seite auf Fachbibliothek, dann auf Rechtswörterbuch, den zweiten Eintrag von unten. Die Ordner sind alphabetisch sortiert. Sie können denjenigen aufklicken, in dem der gesuchte Begriff sich befindet, z.B. Assessor: Ordner Arbe... - Aufe... aufklicken, Assessor anklicken – und Sie erfahren, was der Begriff jetzt bedeutet, woher er kommt und was er gebührenrechtlich bedeuten kann.

Im selben Ordner findet sich z.B. auch der Eintrag Arbeitszeugnis.

Siehe auch

Vom Arbeitszeugnis gelangen Sie über den Siehe auch-Verweis auf Arbeitsvertrag, von dort erreichen Sie schließlich auch das Stichwort Vorstellungsgespräch – mit Erläuterungen zu seiner rechtlichen Einordnung, z.B.: Welche Fragen sind unzulässig?

Blättern

Springen Sie von Stichwort zu Stichwort – falls Sie einmal Zeit zum Stöbern haben sollten... Am Ende des Stichwortes, unterhalb der Siehe auch-Verweise, finden Sie den Link zur vorigen oder nächsten Seite. Der Titel der benachbarten Stichwörter wird dort angezeigt. Klicken Sie, und Sie sind bei einem ganz anderen Thema, z.B. folgt auf Vorstellungskosten: Vorsteuerabzug.

Als Favorit oder Lesezeichen speichern

Auch wenn die Internetadresse nicht danach aussieht: Sie können in Ihrem Browser einen Favoriten oder ein Lesezeichen setzen, um ein Stichwort aufzurufen, das Sie möglicherweise noch einmal gebrauchen können.

Verlinken

Vielleicht twittern Sie ja – oder schreiben einen Beitrag in einem Forum oder eine E-Mail und wollen auf ein Stichwort verlinken: Dann kopieren Sie die Internetadresse aus der Adresszeile Ihres Browsers und fügen sie in Ihren Text ein. Um die Adresse abzukürzen, nutzen Sie einen Dienst wie bit.ly: Damit können Sie einen Link wie diesen

http://www.reno-heute.de/fachbibliothek/?user_nvurlapi_pi1%5Bdid%5D=164822&cHash=df6af559f4

in einen solchen abkürzen:

http://bit.ly/bMR5xd

[Update 08.10.2010:] Wohin führt ein abgekürzter Link - ist die Seite dahinter sicher? Es gibt nun auch Dienste, die die abgekürzte URL auf Viren etc. prüfen. Denn bei einer verkürzten Adresse hat man nun einmal keine Anhaltspunkte, ob der Anbieter der Seite vertrauenswürdig ist. Hersteller von Virenschutzsoftware bieten diese Dienste an, z.B. http://saf.li/ von bitdefender oder http://www.mcaf.ee/ von McAfee.

Die obige Adresse lautet dort

http://saf.li/48WU0 bzw.

http://mcaf.ee/031e9

Wenn Sie einen solchen Link anklicken, ist die Möglichkeit, dass sich eine „verseuchte” Seite hinter dem Kürzel verbirgt, gering. Der Dienst von McAfee zeigt andernfalls einen Warnhinweis an. Ein grüner Haken erscheint, wenn die besuchte Seite nach der Beurteilung von McAfee sicher ist.

Stichworte aus ReNo-Sicht

Die Beiträge, die auf der Startseite von RENOheute erscheinen und zum Teil Lexikon- oder Wikipedia-Artikeln gleichen und den gesuchten Begriff behandeln, finden Sie in der Trefferliste unter der Überschrift RENOheute – zum Beispiel zur Vollstreckungsgegenklage. Und auch für diese Artikel gibt es ein Inhaltsverzeichnis.

Bleibt uns noch, eine angenehme restliche Arbeitswoche zu wünschen!

Ihre RENOheute-Redaktion

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