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Forderungseinzug - Informationsquelle Mandant

24.08.2010
Der Mandant als Gläubiger im Forderungseinzug
In den letzten Jahren haben die Mandate, die den Einzug von Forderungen beinhalten, zugenommen. So mancher Mandant, ob nun im geschäftlichen oder privaten Bereich, übergibt an den Rechtsanwalt Unterlagen, die Grundlage einer Forderung sind. Der Rechtsanwalt wird den Schuldner zur Zahlung auffordern und ein Klage- oder Mahnverfahren durchführen. In vielen Fällen werden die Unterlagen, zumeist Rechnungen und Mahnungen an die Rechtsanwaltsfachangestellte zur Bearbeitung weitergegeben. Am Ende steht ein Titel, aus dem die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden kann.
Der Einzug der Forderung ist schwieriger geworden. Viele Schuldner sind überschuldet. Der Gerichtsvollzieher ist für sie kein Unbekannter, die eidesstattliche Versicherung wurde längst abgegeben, dem Arbeitgeber oder der Bank liegen Pfändungen vor. Als letzter Ausweg wird die Insolvenz beantragt.
Daher ist es wichtig, schon zu Anfang über den Schuldner Informationen zu bekommen. Uns steht hier eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung.
Hier sollten wir insbesondere unseren Mandanten als Gläubiger nicht vergessen. Wie bereits erwähnt, kommt der Mandant zum Rechtsanwalt, übergibt die Unterlagen und erklärt vielleicht noch, wie die Forderung entstanden ist. Gerade einfache, klare Forderungen aus Dienstleistung, Werk- und Werklieferverträgen, Kaufverträgen oder Mietverhältnissen sind kurz erklärt und mit Unterlagen: Verträge und Rechnungen belegt. Doch meist ist dem Gläubiger mehr über den Schuldner bekannt.
Um die richtigen, d. h. die für unsere Tätigkeit wichtigen Informationen zu erhalten, gibt es die Möglichkeit, diese beim Mandanten gezielt nachzufragen. Im Gespräch mit dem Rechtsanwalt ist die Erfassung zeitintensiv und unwirtschaftlich. Es besteht die Möglichkeit, dem Mandanten einen Fragebogen auszuhändigen bzw. zu übersenden. Für Mandanten, die häufiger Forderungen zur Einziehungen geben, stellt dies kein Problem dar. Der Mandant jedoch, der selten oder zum ersten Mal eine Forderung zur Einziehung in Auftrag gibt, wird sich bei Fragen, die er nicht beantworten kann, denken: „Wieso soll ich das denn wissen?“ Er hat die Angelegenheit dem Rechtsanwalt übergeben, soll „der doch ermitteln“. Leider sind aufgrund einiger TV-Sendungen viele Mandanten der Meinung, jeder Rechtsanwalt hat seine eigenen Ermittler.
Daher lassen Sie den Mandanten nicht mit einem Fragebogen allein, bieten Sie direkte oder telefonische Hilfe an. Häufig ist es einfacher, wenn Ihnen die Unterlagen vorliegen, den Mandanten anzurufen und die Informationen abzufragen. Hier kann eine Checkliste hilfreich sein, wie Sie hier abrufbar ist. Außerdem erfährt man in einem persönlichen Gespräch mehr, als wenn nur ein Fragebogen ausgefüllt wird.
Ursula Menke
Rechtsfachwirtin