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Die Ehrenamtskarte für Engagement

22.06.2010

Wer sich ehrenamtlich engagiert, tut dies freiwillig für andere. Oft genug bringen Ehrenamtliche ihr Engagement, ihre Freizeit, ihr Können mit ein, um Sachen voranzubringen und etwas zu verbessern. Aus diesem Grunde wurde die Ehrenamtskarte neu eingeführt, um Ehrenamtlichen Dankeschön zu sagen und auch das ehrenamtliche Engagement zu fördern.

Die Ehrenamtskarte hat praktischen Nutzen: So ermöglicht sie Vergünstigungen in vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen.

Wo gibt es die Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte gibt es kostenlos von Ihrer Stadt oder Gemeinde. Sie erhalten dort eine Plastikkarte. Bislang gibt es sie noch nicht in allen Bundesländern. Mit Sicherheit gibt es sie bereits in NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Saarland, Bremen und Thüringen. Fragen Sie einfach bei Ihrer Stadtverwaltung oder ihrer Kommune nach.

Für die Ehrenamtskarte ist ein Fragebogen auszufüllen bei Ihrer Kommune oder Gemeinde. Der Antrag muss von Ihrem Verein, Ihrer Organisation bzw. Ihrer Einrichtung unterzeichnet werden. Bei mehreren ehrenamtlichen Tätigkeiten ist in der Regel für jedes Engagement ein separater Fragebogen auszufüllen. Nähere Auskünfte erteilen hierzu die Verwaltungen.

Wer kann eine Ehrenamtskarte bekommen?

Jeder, der mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung nachweislich tätig ist. Keine Rolle spielt, in welchem Bereich Sie tätig sind. Mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten können auch zusammengerechnet werden, um auf vorgenannte fünf Stunden pro Woche zu kommen.

Die Ehrenamtskarte gilt nach Ausstellung landesweit in allen am Projekt teilnehmenden Kommunen und teilnehmenden Einrichtungen. Die Laufzeit der Karte ist allerdings begrenzt auf 2 oder 3 Jahre je nach Verwaltungsregelung. Nach Ablauf kann die Karte erneut beantragt werden.

Welche Vergünstigungen erhält man mit der Ehrenamtskarte?

Viele Einrichtungen und Organisationen unterstützen das Projekt. Das können z. B. Museen, Bibliotheken, Theater, Schwimmbäder, Volkshochschulen, Kinos, Sportstätten, aber auch Hotels und Bus und Bahn sein, je nach Bundesland und fördernde Unternehmen.

Die Vergünstigungen können sein:

  • ermäßigter Eintritt bzw. Gratiseintritt,
  • zwei Karten für den Preis von einer ,
  • eine Ermäßigung
  • oder mal ein Präsent.

Eine Liste der örtlichen Partner erhalten Sie in der Regel bei Ihrer ausgebenden Stelle, oder fragen Sie einfach an den Kassen nach.

Immer jubeln!

In diesem Sinne

Martina Ortz, Anwalts- und Büroservice, Oberhausen

 

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