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DL-InfoV: Auswirkungen für Rechtsanwälte

21.09.2010

Bereits am 17.05.2010 trat die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, kurz DL-InfoV, in Kraft. Diese legt allen Dienstleistern besondere Informationspflichten auf. Davon betroffen sind auch alle Rechtsanwälte, da diese Dienstleister im Sinne der DL-InfoV sind.

Die nach der DL-InfoV nunmehr notwendigen Angaben müssen dem Mandanten bereits vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder, sofern ein solcher nicht geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden.

Hinsichtlich der Form werden dem Rechtsanwalt verschiedene Optionen eingeräumt. Es ist dabei ausreichend, die Informationen auf der Kanzlei-Internetseite zur Verfügung zu stellen. Da der Mandant darauf jedoch hingewiesen werden muss, empfiehlt sich ein Aufdruck der Homepage auf Visitenkarten und Briefbögen.

Haben Sie die Pflichten aus der „Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung“ in der Kanzlei bereits umgesetzt? Wenn ja, wie? Wie haben Mandanten und Anwälte reagiert? Diskutieren Sie mit in unserem Forum:

http://www.reno-heute.de/topmenu/forum/?view=single_thread&cat_uid=19&conf_uid=57&thread_uid=1630

Eine ausführliche Erläuterung nebst Muster finden Sie hier:

Huff, RENOpraxis 2010, 147 [ReNo Basic erforderlich]

Zum Wortlaut der DL-InfoV gelangen Sie hier:

Verordnungstext [ReFa Profi erforderlich]

Mehr auf RENOheute zur DL-InfoV

Im WWW finden Sie das Merkblatt der BRAK unter

Michaela Voß, Rechtsfachwirtin

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