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28.10.2009
„Ohne Moos nix los“ oder: Mahnwesen/ZV - Ich liebe es!
Jede Anwaltskanzlei, egal ob Klein- oder Großkanzlei sollte eine gut organisierte Inkasso-Abteilung haben, bzw. eine Kollegin, die die Oberhand hat und die sich regelmäßig dem Mahnwesen bzw. der Zwangsvollstreckung widmet. Für mich ist dieses Themengebiet ein sehr wichtiger Bestandteil, denn - und das freut auch den Chef - mit wenig Aufwand kann man an vielleicht nicht viel, aber zumindest einen gewissen Geldbetrag kommen. Und: bekanntlich macht ja Kleinvieh auch Mist!
Immer informiert sein …
In der Zwangsvollstreckung ändert sich auch regelmäßig was, die aktuelle Rechtsprechung ist daher besonders wichtig. Regelmäßige Fortbildungen bzw. Informationen über neue Rechtsprechung sind sehr empfehlenswert.
30-jährige Verjährungsfrist
Ich persönlich sehe es nicht ein, dass Menschen, die sich etwas kaufen und später nicht zahlen können oder wollen, nicht dafür gerade stehen. Nach vergeblicher Vollstreckung und der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung kommt die Akte dann zur Ablage! Bekanntlich können wir aus dem Vollstreckungstitel 30 Jahre lang vollstrecken! Meine Bitte: nutzen Sie dies auch aus.
Jeder Mensch sollte für das gerade stehen, was er getan hat. Wenn er nicht zahlen kann, so besteht immer die Möglichkeit, darüber zu sprechen und sich vielleicht auf eine Ratenzahlung zu einigen. Selbst wenn es kleine Raten von nur 10 EUR monatlich sind: Hauptsache Geld fließt ….
Vorschüsse erleichtern das Arbeitsleben
Wenn mir mein Chef eine Akte auf den Tisch legt mit dem Hinweis, dass nunmehr ein Mahnbescheid beantragt werden soll, erscheint auf meinem Gesicht ein schönes breites Lächeln. Ich freue mich immer sehr, endlich Inkassomaßnahmen durchzuführen. Auch wenn diese gegen ehemalige Mandanten gehen. Denn bekanntlich erstellen wir die Abrechnungen am Ende des Verfahrens. Scheinbar denken sich dann die meisten Mandanten, dass sie diese Rechnungen nicht mehr zahlen brauchen, denn das Verfahren/die Angelegenheit wurde ja bereits erfolgreich beendet! Ich finde das einfach eine Frechheit, denn die juristische Tätigkeit ist ja komplett geflossen. Daher rate ich Ihnen, arbeiten Sie unbedingt mit Vorschüssen! Wenn diese Vorschüsse nicht gezahlt werden, können Sie vorher schon die juristische Arbeit zurückstellen. Damit haben Sie am Ende des Verfahrens/der Angelegenheit nicht mehr die Probleme, das Geld zu bekommen. Schließlich heißt es ja „ohne Geld keine Arbeit“.
Nicole Lingenhoff
mönigundpartner rechtsanwälte, Münster