Startseite » Leitartikel » 2009 » Fachbeiträge » Hinterlegung von Geld

Hinterlegung von Geld

09.12.2009

Für die Hinterlegung von Sicherheiten bieten sich mehrere Möglichkeiten. Meist ist es aber die Hinterlegung von Geld ohne Rechtskraftvermerk, die uns in der Praxis begegnet.

Dabei ist die Bareinzahlung bei der Hinterlegungsstelle beim Amtsgericht die schnellste und effektivste Möglichkeit, jedoch oftmals nicht realisierbar, weil die Anreise zum Gericht undenkbar wäre.

Jetzt kommt der „Antrag auf Annahme von gesetzlichen oder gesetzlich zugelassenen Zahlungsmitteln zur Hinterlegung bei dem Amtsgericht - Hinterlegungsstelle -“ ins Spiel.

Die von Bundesland zu Bundesland verschiedenen Anträge findet man meist ganz einfach, wenn man „Antrag auf Annahme von Geldhinterlegungen“ googelt. Beispielhaft finden Sie hier den Antrag, wie er auf http://www.justiz-nrw.de/ zu finden ist.

Eine kurze Ausfüllhilfe für diesen (in NRW verwendeten) Antrag, die den Einstieg erleichtert:

  1. Mandant, vertreten durch seine Prozessbevollmächtigten
  2. Zu hinterlegenden Betrag (beachte: wenn z.B. die „Hinterlegung eines Gelddbetrages in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages“ im Urteilstenor gefordert wird, müssen auch 110 % des Betrages hinterlegt werden)
  3. Genaue Bezeichnung des Hinterlegungsgrundes z.B. „Sicherheitsleistung aus Beschluss des AG … vom … - Az -“
  4. Bezeichnung beider Parteien, vertreten durch ihre Prozessbevollmächtigten
  5. Im Normalfall Datums- und Unterschriftenleiste ausfüllen

Irgendwann verliert die Sicherheitshinterlegung ihre Notwendigkeit. Dann geht es um die Herausgabe der hinterlegten Sicherheit (§ 13 Hinterlegungsordnung).

Die Partei, die die Sicherheit zu erhalten hat, beantragt die Herausgabe. Formulierungsbeispiel:

„In dem Hinterlegungsverfahren …

- Az -

wird beantragt,

den mit Antrag vom … hinterlegten Betrag in Höhe von … € (nebst eventuell angefallener Hinterlegungszinsen) an … (Antragsteller) herauszugeben.“

Wichtig: Für den Herausgabeantrag ist der Nachweis der ordnungsgemäßen Geldempfangsberechtigung erforderlich!

Und die andere Partei, die erklärt die Freigabe.

Formulierungsbeispiel:

„In dem Hinterlegungsverfahren …

- Az -

wird die Freigabe des mit Antrag vom … hinterlegten Betrages in Höhe von … € (nebst eventuell angefallener  Hinterlegungszinsen) für … (Empfangsberechtigten) bewilligt.“

Beides wie üblich in dreifacher Ausfertigung an das jeweilige Amtsgericht.

Dem Amtsgericht müssen der Herausgabeantrag und die Freigabebewilligung vorliegen. Es reicht als Freigabebewilligung nicht etwa ein Schreiben, welches bestätigt, dass der entsprechende Betrag erhalten wurde.

Bei Problemen ist es durchaus sinnvoll den Rechtspfleger der Hinterlegungsstelle telefonisch um Rat zu bitten.

Stefanie Hoffmann

 

Anmeldung für Mitglieder


Die neuesten Beiträge im Forum: ausblenden einblenden