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Im Fokus: Wiedereinstieg in den Job

27.07.2011

Die Gründe für die Wiederaufnahme der Berufstätigkeit können sein

  • abgeschlossene Elternzeit,
  • Erholung nach längerer Krankheit oder nach einem Unfall,
  • nach längerer Pflege eines Angehörigen,
  • man möchte/muss wieder arbeiten oder
  • die häusliche Situation hat sich verändert (z. B. mehr Freizeit, drohende Arbeitslosigkeit des Partners, Luxusbedürfnis, die Kinder werden erwachsen).

 

Wiedereinsteiger und Berufsrückkehrer

Ein Wiedereinstieg in den Beruf ist die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit nach einer beruflichen Auszeit z. B. Krankheit, Unfall, veränderte Lebensverhältnisse.

Unter Berufsrückkehrern versteht man eine besonders förderungswürdige Gruppe im Sinne des § 20 SGB III, die

  1. ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit oder eine betriebliche Berufsausbildung wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger unterbrochen haben und
  2. in angemessener Zeit danach in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen.

Frauen bzw. Männer in Elternzeit gelten nicht als Berufsrückkehrer, da sie gemäß Gesetz nicht als arbeitslos anzusehen sind.

Förderung für WiedereinsteigerInnen

Frau D, gelernte ReFa, hat nach ihrer Heirat zwei Kinder bekommen und war dadurch ausschließlich Hausfrau und Mutter. Die Kinder sind mittlerweile 16 und 18 Jahre alt. Da ihrem Ehemann die Arbeitslosigkeit aufgrund der schlechten Wirtschaftslage des Unternehmens droht, zieht Frau D. in Erwägung wieder zu arbeiten. Als Wiedereinsteigerin stellt Frau D. schon im Vorfeld folgende Überlegungen an:

  • Wie viele Stunden möchte/kann ich arbeiten, also Vollzeit oder Teilzeit?
  • Welche Fortbildungen habe ich und reichen meine Qualifikationen noch nach 18-jähriger Hausfrauentätigkeit?
  • Möchte/kann ich in meinem gelernten Beruf wieder arbeiten, oder möchte ich lieber etwas Anderes machen?
  • Wie sieht unsere weitere Lebensplanung aus?
  • Gerät das Familienleben „aus den Fugen“, wenn ich Vollzeit arbeite?
  • Was ist mit Kinderbetreuung, Haushalt etc.?
  • Was habe ich weiterhin in der Zeit gemacht, als ich nicht gearbeitet habe, z. B. Ehrenämter, (Familien-)Organisation etc./was kann ich richtig gut?
  • Wie unterstützt mich meine Familie/mein Mann bei der Haushaltsführung?
  • Wo finde ich Hilfe und Beratung?
  • Habe ich durch eine Behinderung/Erkrankung/mein Alter bessere oder schlechtere Chancen in meinem Beruf bzw. auf dem Arbeitsmarkt?

Nachdem Frau D. in diesen Punkten erst einmal Klarheit für sich geschaffen hatte, wendet sie sich zunächst an die Agentur für Arbeit, um sich dort über Möglichkeiten und Fortbildungsförderung beraten zu lassen. Viele Arbeitsagenturen bieten regelmäßige Broschüren und Informationsveranstaltungen für WiedereinsteigerInnen an sowie persönliche Beratungen, um einen auf die eigene Situation zugeschnittenen Plan zu erarbeiten. Die Agentur für Arbeit fördert außerdem berufliche Weiterbildung, wenn dadurch die Vermittlungschancen deutlich verbessert und mit hoher Wahrscheinlichkeit eine dauerhafte Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt erreicht werden kann. Darüber hinaus werden ältere Arbeitssuchende durch spezielle Programme gefördert.

Da sich Frau D. nicht allein auf das Arbeitsamt verlassen will, ergreift sie selbst die Initiative und erkundigt sich bei ihrer Kommune nach weiteren Anbietern oder Verbänden, die speziell Frauen fördern und fängt schon einmal an, Bewerbungen zu schreiben. Die Adressen erhält sie aus der Zeitung. Da sie über keinen hauseigenen Internetanschluss verfügt, geht sie regelmäßig zum örtlichen Arbeitsamt, da sich dort das amtliche Internetportal für Stellenanzeigen befindet. Sie schaltet darüber hinaus noch eine eigene Stellenanzeige bei der Agentur für Arbeit (Jobbörse), damit Arbeitgeber sich direkt an sie wenden können, wenn sie Mitarbeiter suchen. Außerdem inseriert sie in der Zeitung mit einer eigenen Stellenanzeige.

BerufsrückkehrerInnen

Frau B., ebenfalls gelernte ReFa, hat in der Kanzlei Hand & Fuß gearbeitet bis sie ihr erstes Kind zu Welt gebracht hat. Frau B. war von Anfang an klar, dass sie nach dieser Zeit wieder in dieser Kanzlei arbeiten möchte. Sie hat bereits ab und zu in der Kanzlei bei Engpässen oder bei Urlaub der Kolleginnen ausgeholfen sowie an internen Fortbildungen teilgenommen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Dies hatte sie mit ihrem Chef vorher vereinbart – u. a. auch deswegen, um nicht in Vergessenheit zu geraten. Ferner hat sie zwischendurch an externen Fortbildungen teilgenommen, auch in anderen Bereichen z. B. Teambuilding, um sich weiter fortzubilden in sog. „Soft Skills“. Dies hatte sie über Bildungsgutscheine finanziert. Jetzt möchte sie wieder arbeiten. Ihr Chef lässt Frau B. frei, ob sie Teil- oder Vollzeit arbeiten möchte. Allerdings macht ihr die Kinderbetreuung Kopfzerbrechen. Hierüber informiert sie sich:

Für Kinder unter drei Jahren besteht die Möglichkeit, diese in eine Krippe zu geben. Für 3- bis 6-jährige Kinder empfiehlt sich ein Kindergarten, und Schulkinder können nach der Schule in einem Hort oder im Offenen Ganztag betreut werden. Ferner zieht sie die Möglichkeit einer Tagesmutter in Erwägung. Auch ein Au-Pair-Mädchen ist angedacht. Allerdings würden sich hier die monatlichen Kosten auf ca. 300,00 € belaufen zuzüglich Zimmer und Verpflegung. In verschiedenen Kommunen gibt es auch die Möglichkeit von Elterninitiativen, bei denen die Eltern abwechselnd auf die Kinder aufpassen.

Über die zu erwartenden Kosten und Zuschüsse, sprich die Finanzierung, informiert sie sich bei der Arbeitsagentur sowie beim örtlichen Jugendamt.

Wiedereinstieg nach Krankheit

Frau P. leidet unter einem Herzleiden, wodurch sie lange Zeit aufgrund Krankenhausaufenthaltes und Reha nicht im Betrieb mitarbeiten konnte. Deswegen wird ihr der Wiedereinstieg an ihren alten Arbeitsplatz durch ein Wiedereingliederungsprogramm ermöglicht.

§ 28  SGB IX schreibt zur stufenweisen Wiedereingliederung vor:

Können arbeitsunfähige Leistungsberechtigte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, sollen die medizinischen und die sie ergänzenden Leistungen entsprechend dieser Zielsetzung erbracht werden.

Das bedeutet in der Praxis, dass Frau P. anfangs stundenweise (etwa 2 – 4 Stunden) wieder an ihrem alten Arbeitsplatz arbeitet. Danach wird die Stundenzahl immer mehr erhöht, bis die Vollzeit wieder erreicht ist.

Links:

www.perspektive-wiedereinstieg.de

www.familien-wegweiser.de

www.mittelstand-und-familie.de

www.arbeitsagentur.de

Martina Ortz - Anwalts- und Büroservice, Oberhausen

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