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Im Fokus: Die "Mütter des Grundgesetzes"

09.03.2011

"Equal Pay" – die Lohngleichheit für die Tätigkeit von Männern und Frauen – war am Weltfrauentag wieder in aller Munde. Wissen Sie, dass sich eine Handvoll Frauen dafür stark machte, diese Forderung ins Grundgesetz aufzunehmen? Wissen Sie, wie die Forderung nach Gleichberechtigung von Mann und Frau erst ins Grundgesetz kam? Selbstverständlich waren die Rechte der Frau in der deutschen Gesellschaft bei der Erarbeitung des Grundgesetzes noch ganz und gar nicht. Vier Politikerinnen setzten sich für die Rechte der Frau ein.

Als die vier Mütter des Grundgesetzes gelten:

  • Frieda Nadig,
  • Elisabeth Selbert,
  • Helene Weber und
  • Helene Wessel.

Frieda Nadig

Frieda Nadig, geboren 11.12.1897, gehörte sowohl der SPD als auch dem wichtigsten Grundsatzausschuss des Parlamentarischen Rates an. Von 1949 bis 1961 war sie Mitglied des Deutschen Bundestages. 

Frieda Nadig setzte sich energisch für die Aufnahme des Gleichberechtigungsartikels ein sowie zusammen mit Helene Weber von der CDU für die Lohngleichheit für Frauen ein. In puncto Lohngleichheit konnten sich beide Frauen allerdings nicht durchsetzen.

Ein weiteres Hauptthema Frieda Nadigs war die gesetzliche Gleichstellung unehelicher und ehelicher Kinder. In das Grundgesetz wurde eine Gleichstellung unehelicher und ehelicher Kinder nicht explizit aufgenommen. Immerhin konnte Frieda Nadig die Fassung des Art. 6 Abs. 5 erreichen, was in der damaligen Zeit, die streng von Sitte und Moral geprägt war, nicht alltäglich war:

„Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.“

Frieda Nadig wurde für ihre Verdienste 1961 mit dem Großen Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. 1970 wurde sie mit der Marie-Juchacz-Plakette für ihr außerordentliches Engagement bei der Arbeiterwohlfahrt geehrt.

Elisabeth Selbert

Elisabeth Selbert (SPD), geboren 22.09.1896, war eine aus Kassel stammende Juristin.

Sie strebte die Schaffung eines unabhängigen Rechtswesens, vor allem eines unabhängigen Richteramtes, an. Sie forderte erfolgreich ein oberstes Gericht zur Normenkontrolle aller politischen Gremien, das heutige Bundesverfassungsgericht.

Ihr größter Erfolg war jedoch die Formulierung des Gleichheitsgrundsatzes. Sie setzte sich in zähen Verhandlungen für die Aufnahme dieses Grundsatzes in die Grundrechtsartikel ein.

Dieses für die Frauen in Deutschland so bedeutsame Engagement hatte für Elisabeth Selbert allerdings persönliche Konsequenzen. Ihr Einsatz führte zu einem Bruch mit der Bundes-SPD. Fortan wurde sie Mitglied im Hessischen Landtag, zog sich jedoch bereits Ende der 50er Jahre aus der Politik zurück und machte sich mit einer eigenen Kanzlei als Familienrechtlerin selbständig.

Elisabeth Selbert wurde 90 Jahre alt.

Helene Weber

Helene Weber (CDU), geboren 1881, war Mitglied des Parlamentarischen Rates. Sie hatte bereits der verfassunggebenden Nationalversammlung der Weimarer Republik angehört, bevor sie Abgeordnete der Preußischen Landtage und des Reichstags wurde.

Als erste Ministerialrätin der Weimarer Republik wurde sie von den Nationalsozialisten im Juni 1933 wegen „politischer Unzuverlässigkeit“ aus dem Ministerialdienst entlassen und kehrte 1948 in den Parlamentarischen Rat durch eine Intervention der Frauenarbeitsgemeinschaft der CDU, die „mindestens eine Frau“ in den Beratungen vertreten wissen wollte, zurück.

Hier kämpfte sie vor allem für den Schutz von Ehe und Familie und zusammen mit Helene Weber und Frieda Nadig für die Lohngleichheit von Männern und Frauen.

Auch sie setzte sich in ihrer Fraktion für die Formulierung des Art. 3 GG: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“ ein. Um „die Eigenart und die Würde der Frau“ zu berücksichtigen, sprach sich Helene Weber ergänzend dafür aus, Frauen bestimmte Vorrechte zu sichern. Zusammen mit Helene Wessel kämpfte sie für Art. 6 Abs. 4 des Grundgesetzes: „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“

Helene Weber gehörte von 1949 bis zu ihrem Tod im Jahr 1962 dem Deutschen Bundestag an. Sie hatte lebenslang zahlreiche Leitungsämter in der katholischen Frauenbewegung, war Vorsitzende des Müttergenesungswerks und Mitbegründerin und Vorsitzende der CDU-Frauenunion (bis 1956).

Helene Wessel

Helene Wessel (Zentrumspartei), geboren 1898, vertrat zusammen mit Johannes Brockmann im Parlamentarischen Rat die Deutsche Zentrumspartei.

Ein großes Anliegen Helene Wessels war die Festschreibung des Schutzes für Ehe und Familie im Grundgesetz. Dieses Anliegen verfocht sie ganz besonders angesichts der Realität der Nachkriegszeit: Gerade die steigenden Scheidungsraten, die Vielzahl lediger Mütter und „unvollständiger Familien“ (auch als Folge des Krieges) ließen sie einen besonderen Schutz des Staates für Ehe und Familien fordern.

Zusammen mit Helene Weber (CDU) setzte sie sich auch für Abs. 4 des Art. 6 ein: „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“

1949 war Helene Wessel eine der zehn gewählten Abgeordneten der Deutschen Zentrumspartei im ersten Deutschen Bundestag. Als einzige Frau übernahm sie den Vorsitz einer Bundestagsfraktion.

Im November 1951 trat sie von ihren Parteiämtern zurück und gründete mit Gustav Heinemann die „Notgemeinschaft zur Rettung des Friedens in Europa“, die spätere Gesamtdeutsche Volkspartei (GVP). Dadurch verlor Helene Wessel 1953 ihr Bundestagsmandat und zog erst 1957, nach der Auflösung der GVP und ihrem Eintritt in die SPD, wieder in den Deutschen Bundestag ein.

Mehr dazu im Internet:

www.parlamentarischerrat.de 

Quelle:

Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, www.bmfsfj.de

Martina Ortz Anwalts- und Büroservice, Oberhausen 

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