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Im Fokus: Arbeitsschutz

30.08.2011
Arbeitsschutz betrifft auch Anwaltskanzleien. Insbesondere fallen hier in den Fokus die Bildschirmarbeitsplätze. Gerade diese müssen gesundheitlich für den Arbeitnehmer förderlich sein und ihm nicht zum Nachteil gereichen, da er durchschnittlich acht Stunden täglich an seinem Arbeitsplatz verbringt.
Der Schreibtisch
Die Maße des Schreibtisches sollten mindestens 120 cm bis 160 cm breit und 80 cm bis 100 cm tief sein. Ideal ist ein Schreibtisch, wenn er über eine Höhenverstellung verfügt, die im Bereich von 68 cm bis 76 cm ideal auf den Arbeitnehmer eingestellt werden kann. Die Oberfläche des Schreibtisches sollte matt und refelxionsarm sein.
Der Bürostuhl
Der Bürostuhl sollte unbedingt in der Höhe verstellbar sein, ebenso sollte die Rückenlehne sowohl in Höhe als auch in der Tiefe verstellbar sein.
Die richtige Einstellung des Bürostuhls auf den Arbeitnehmer sieht wie folgt aus:
- Ober- und Unterschenkel bilden beim Sitzen einen rechten Winkel.
- Die Höhe ist so einzustellen, dass die Füße fest am Boden stehen, eventuell sollten Fußstützen verwendet werden.
- Ober- und Unterarm bilden ebenfalls einen rechten Winkel.
- Der Arbeitnehmer sollte eine Handballenstütze zum Ablegen der Arme an der Tastatur von mindestens 5 cm verwenden.
- Der Kopf sollte bei aufrechter Haltung um 35 Grad auf die Bildschirmmitte nach unten geneigt sein.
- Der Arbeitnehmer sollte darüber hinaus öfter seine Sitzhaltung wechseln.
- Die Haltung bei Schreibarbeiten ist aufrecht und leicht nach vorne gebeugt.
- Die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz sollte mindestens 1,5 m² betragen.
Der Monitor/Bildschirm
Der Bildschirm sollte mindestens 17 Zoll im Rahmen der Textverarbeitung groß sein und die Kennzeichnung „strahlungsarm“ besitzen. Helligkeit und Kontrast sollten natürlich einstellbar sein, ebenso der Neigungswinkel des Bildschirms.
Tastatur und Bildschirm sollten getrennt aufstellbar und nicht verbunden sein. Der Abstand zum Arbeitnehmer sollte beim Aufstellen des Bildschirms 50 cm bis 80 cm betragen.
Als Zeichen sollten dunkle Zeichen auf hellem Hintergrund verwandt werden. Die oberste Bildschirmzeile sollte sich beim Blick auf den Bildschirm maximal in Augenhöhe befinden.
Der Bildschirm muss so aufgestellt sein, dass das Monitorbild nicht reflektiert und frei von Spiegelungen ist durch Deckenbeleuchtung, Lichteinfall von der Seite z. B. Fenster etc. Ebenso sollte der Arbeitnehmer nicht parallel zum Fenster bzw. zur Deckenleuchte auf den Monitor blicken. Gleiches gilt für Fenster unmittelbar hinter dem Bildschirm. Hier benötigen die Fenster Blendschutze bzw. Abdeckmöglichkeiten.
Die Arbeitsplatzumgebung
Die Raumtemperatur soll bei 20 bis 22 Grad liegen und der Arbeitsplatz natürlich zugluftfrei gestaltet sein. Die Beleuchtung soll gleichmäßig und hell sein. Der Lärm- und Geräuschpegel sollte ca. 55 dB nicht überschreiten. Grünpflanzen sollten in genügendem Maße vorhanden sein.
1. Hilfe
Die 1. Hilfe sollte immer groß geschrieben werden. Hier wird ein Verbandskasten benötigt. Auch Personen mit einem 1. Hilfe-Schein sind immer ein Gewinn für den Betrieb.
Feuerlöscher
Der Ort, an dem der Feuerlöscher platziert ist, muss gut gekennzeichnet und für alle zugänglich sein. Er darf nicht eingeschlossen ein. Es empfiehlt sich, hier von Zeit zu Zeit die Gebrauchsanweisung durch alle Mitarbeiter zu studieren.
Er muss TÜV-geprüft sein bzw. eine gültige TÜV-Plakette besitzen. Diese darf nicht abgelaufen sein.
Fluchtwege
Fluchtwege müssen gekennzeichnet und frei von Barrieren sein.
Martina Ortz - Anwalts- und Büroservice, Oberhausen
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