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Im Fokus: Heimarbeit

19.01.2010

Heimarbeit – Moderne Alternative zum reinen Kanzleiarbeitplatz

Neben der „klassischen“ Arbeit in den Räumlichkeiten der Kanzlei bietet Heimarbeit eine moderne und sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Angestellten vorteilhafte Ergänzung oder sogar Alternative.

Vorteile für den Arbeitgeber

Gerade für kleinere Kanzleien oder aber Kanzleien in teuren Innenstadtlagen bietet die Einführung von Heimarbeitsmöglichkeiten wirtschaftliche Vorteile. Durch die Verlagerung von Arbeitsschritten und Aufgaben aus den Räumen der Kanzlei heraus bietet sich für den Arbeitgeber die Chance, qualifiziertes Fachpersonal in Voll- oder Teilzeit zu beschäftigen, ohne hierfür zusätzliche Büroinfrastruktur (PC, Drucker, Schreibtisch, …) anschaffen und zusätzliche Büroräume bereitstellen zu müssen. Auf diese Weise lassen sich teure Innenstadtbüromieten einsparen, ohne auf eine gute Mitarbeiterstruktur zu verzichten.

Vorteile für die Angestellten

Für Angestellte bietet Heimarbeit einen deutlichen Gewinn an Flexibilität. Insbesondere Tätigkeiten, die nicht an feste Bürozeiten gebunden sind, lassen sich „von zuhause aus” teilweise mindestens genauso gut erledigen wie am Kanzleiarbeitsplatz. Durch eine deutlich freiere Zeiteinteilung zuhause (Arbeit auch in den Zeiten der Kanzleimittagspausen bzw. in den Abendstunden etc.) lassen sich für Heimarbeitende Beruf und Familie erheblich leichter vereinbaren. Auf diese Weise bietet die Heimarbeit eine große Chance, auch neben der Erziehung und Betreuung kleiner Kinder oder der Pflege älterer Angehöriger „im Beruf” zu bleiben und auf diese Weise seinem Arbeitgeber weiterhin mit seinem Know-How zur Verfügung zu stehen.

Welche Tätigkeiten eignen sich für Heimarbeit?

Gut für eine Heimarbeit geeignet sind insbesondere die qualifizierteren Aufgabengebiete einer Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten bzw. Rechts- oder Notarfachwirtin. Gerade Gebührenabrechnungen, die Kontrolle von Kostenfestsetzungen, Prozesskostenhilfeanträge, Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, Buchhaltungstätigkeiten und Datenbankrecherchen lassen sich ohne Papierakte bequem und oft sogar deutlich effektiver (kein klingelndes Telefon, …) am heimischen Schreibtisch erledigen.

Neben den PC-Arbeiten ließe sich per Heimarbeit zusätzlich auch ein Telefondienst außerhalb der üblichen Büroöffnungszeiten (Mittagspausen, frühe Abendstunden, …) einrichten.

Voraussetzungen effektiver Heimarbeit

Auf Seiten des Arbeitgebers:

Im Vergleich zu den genannten Vorteilen, insbesondere zu den Kosten der Einrichtung von Kanzleiarbeitsplätzen, sind die Voraussetzungen des Arbeitgebers für die Einrichtung von Heimarbeitsplätzen recht gering. Neben der heute zur Standardausrüstung einer modernen Kanzlei gehörenden Kanzleisoftware, in der Termine, Mandantenanschriften, Schriftsätze und Abrechnungen digital erfasst und gegebenenfalls bereits digitale Akten angelegt sind, und einem heute nahezu selbstverständlichen Internetzugang der Kanzlei, ist lediglich die Einrichtung eines Nutzerzugangs für jeden heimarbeitenden Angestellten erforderlich. Der Zugang zum Kanzleinetzwerk erfolgt hierbei über ein virtuelles Netzwerk (VPN = virtual private network) über die DFÜ-Verbindung bzw. einen DSL-Anschluss. Über diesen Netzwerkzugang kann dann der zentrale Kanzleiserver ebenso angesteuert werden wie etwa ein Netzwerkdrucker oder ähnliche Netzwerkgeräte.

Sollen neben den PC-Arbeiten auch Telefondienste vom Heimarbeitenden erledigt werden, bedarf es zusätzlich lediglich einer Telefonweiterleitung, die nach außen hin nicht sichtbar ist.

Auf Seiten des Arbeitnehmers:

Auf Seiten des Arbeitnehmers erfordert die Heimarbeit einen PC (oder Notebook) mit schnellem Internetzugang (am Besten: DSL) sowie einen geeigneten Büroarbeitsplatz. Darüber hinaus muss auf dem Heim-PC die Kanzleisoftware und das virtuelle Netzwerk als Zugang zum Kanzleinetzwerk installiert werden. Soll auf die Netzwerkdrucker der Kanzlei zugegriffen werden, so müssen auch diese eingerichtet werden. Insgesamt stellt dies dank auf solche Fragen spezialisierter Hotlines der Kanzleisoftwareanbieter keine große Hürde da.

Idealerweise sollte die Heimarbeit so organisiert werden, dass insbesondere konzentrationsintensive Arbeiten erledigt werden, wenn zuhause Ruhe herrscht (z.B. wenn der Partner die Kinder betreut, die Kinder schlafen, oder andere Personen die Pflegetätigkeiten übernehmen).

Optimal ist es zudem, wenn am Heimarbeitsplatz ebenfalls ein Faxgerät verfügbar ist, sodass nur in Papierform vorliegende Schriftstücke unkompliziert von der Kanzlei zum Heimarbeitsplatz und zurück übertragen werden können.

Ausgestaltung des Heimarbeitsverhältnisses

Die Möglichkeiten der (vertrags-)rechtlichen Ausgestaltung des Heimarbeitsverhältnisses sind ebenso groß wie bei allen anderen Arbeitsverhältnissen auch. Neben Vollzeitarbeitsverhältnissen (mit vollständiger oder teilweiser Heimarbeit) bieten sich auch Teilzeitarbeitsverhältnisse, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, unter Umständen sogar freie Mitarbeitsverhältnisse an. Bei letzteren ist allerdings zu beachten, dass insbesondere Wettbewerbspflichten und Verschwiegenheitspflichten im „klassischen” Arbeitsvertrag mit Einbindung ins „Weisungsverhältnis” der Kanzlei leichter zu regeln sind als bei freier Mitarbeit.

Fazit

Mit relativ geringem Aufwand lassen sich über Heimarbeit für den Arbeitgeber qualifizierte Fachkräfte (ggfs. auch stundenweise) an die Kanzlei binden. Für die Angestellten bietet sich im Gegenzug eine große Chance, trotz Kindererziehungs- oder Pflegezeiten im erlernten Beruf zu bleiben und die beruflichen Fähigkeiten nicht nur zu bewahren, sondern durch Teilhabe an der beruflichen Weiterentwicklung auch auszubauen.

Andrea Tillmanns, Rechtsfachwirtin, Nettetal

Für einen Erfahrungsaustausch steht die Autorin gerne über das Forum „Heimarbeit” zur Verfügung.

Die Heimarbeit als Arbeit im oben beschriebenen Home-Office ist zu unterscheiden von der Heimarbeit im Sinne des Heimarbeitsgesetzes. Die Arbeit im Home-Office wird juristisch als Telearbeit bezeichnet. Die rechtliche Erklärung dazu finden sie im Rechtswörterbuch:

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