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BMF-Schreiben vom 14.10.2009 - Gemeinnützigkeit/Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG

Der Gemeinnützigkeit eines Vereins kann es schaden, wenn dem Vorstand eine Tätigkeitsvergütung gezahlt wird und die Satzung das nicht vorsieht. Gemeinnützige Vereine sollten deswegen rechtzeitig ihre Satzung ändern. Das ergibt sich aus dem BMF-Schreiben vom 14.10.2009 über die Zahlungen an Mitglieder des Vorstands (Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG, BStBl. 2009 I S. 1318). Lesen Sie dazu den Beitrag in der RENOpraxis 2/2010 - Infothek, S. 26.

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