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Vergütung & Förderung

Was verdiene ich? Eine wichtige Frage, die Sie sich sicherlich bereits vor Beginn der Ausbildung gestellt haben. Hier finden Sie Anhaltspunkte für die üblichen Ausbildungsvergütungen, Tipps für Ihren Geldbeutel, eine kurze Erläuterung zur Sozialversicherung sowie Links zu Gehaltsumfragen und -infos.

Übersicht:

Ausbildungsvergütung: Empfehlungen

Die Ausbildungsvergütung ist regional sehr unterschiedlich. Pauschal lässt sich sagen, dass in den großen Städten mit hoher Anwaltsdichte mehr bezahlt wird als in den Flächenstaaten und in den neuen Bundesländern. Ebenso liegt die Ausbildungsvergütung bei den Auszubildenden zur Notarfachangestellten im "Nur-Notariat" höher als bei den Anwaltsnotaren. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) gibt eine Vergütungsempfehlung ab, verweist aber auf regionale Unterschiede. Die empfohlene Vergütung für Ihre Region erfahren Sie bei den Rechtsanwalts- oder Notarkammern (RAK oder NotK). Fragen Sie dort z.B. telefonisch nach, wenn Sie den aktuellen Stand erfahren möchten. Die zuletzt bekannten Empfehlungen der RAK sind hier » zusammengestellt. 

Eine Orientierungshilfe für die Spannbreite der tatsächlichen Ausbildungsvergütung für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte soll diese Übersicht geben:

1. Ausbildungsjahr

230 – 600 Euro

2. Ausbildungsjahr

266 – 650 Euro

3. Ausbildungsjahr

310 – 750 Euro

Hinweis:
Laut einer Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung betrug die durchschnittliche Ausbildungsvergütung im Jahr 2009 im Monat 679 Euro brutto im Westen und 595 Euro im Osten.

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Mehr Geld in der Tasche: Möglichkeiten

  • Als Auszubildende/r mit einem Jahresverdienst von nicht mehr als derzeit 8.004,00 EUR brutto haben Sie weiterhin einen Anspruch auf Kindergeld. Werbungskosten und Betriebsausgaben fließen zu Ihren Gunsten in die Berechnung dieses Freibetrags nicht mit ein.

  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zusätzlich zu Ihrer Ausbildungsvergütung finanzielle Unterstützung von staatlicher Seite erhalten. So können Sie eine Förderung nach dem sog. Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAFöG) oder eine Beihilfe zur Berufsausbildung (kurz: BAB) nach § 59 SGB III beantragen, um in den Genuss eines monatlichen Zuschusses für die Dauer Ihrer Ausbildung zu gelangen.

Hinweis:
Eingehende Informationen erhalten Sie unter www.das-neue-bafoeg.de bzw. in den Berufsbildungszentren (BIZ) der Arbeitsagenturen. Für volljährige Azubis kommt zudem die Gewährung eines sog. Bildungskredits in Betracht (www.bildungskredit.de).

  • Wussten Sie schon: Reichen Sie bis zum 31.05. eines Jahres Ihre Steuererklärung beim Finanzamt Ihres Wohnortes ein, wird Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die im Vorjahr gezahlte Lohnsteuer (teilweise) erstattet, z.B. wenn Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Ausbildung oder einer notwendigen medizinischen Versorgung erhebliche Kosten entstanden sind. Sie haben die Möglichkeit, die Steuererklärung schriftlich beim Finanzamt einzureichen oder Ihre Daten elektronisch zu übermitteln. Näheres finden Sie unter www.elster.de.

  • Bei VL (kurz für: vermögensbildende Leistungen) handelt es sich um einen - teilweise auch arbeitgeberunterstützten - Geldbetrag von jährlich bis zu 480 EUR, der zur Vermögensbildung bei Ihrem Geldinstitut angelegt werden kann und steuerliche Vergünstigungen bringt. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Ausbildungsbetrieb und Ihrer Bank.

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Sozialversicherung: Das Wichtigste

Um auch in schwierigen Lebenssituationen wie z.B. Krankheit, Arbeitslosigkeit oder nach einem Arbeitsunfall finanziell und medizinisch abgesichert zu sein, sind alle Arbeitnehmer in Deutschland sozialversichert. Auch Sie als Auszubildende sind eigenständige Mitglieder und unterstützen die Sozialversicherung mit Ihren Beiträgen.

Beiträge

Während die Beiträge in der Unfallversicherung komplett vom Arbeitgeber an die Berufsgenossenschaft gezahlt werden, finanzieren Sie die Beiträge zu den übrigen Zweigen der Sozialversicherung (gesetzliche Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) neben Ihrem Arbeitgeber grundsätzlich jeweils zur Hälfte mit. Die Beiträge bemessen sich nach Ihrem Bruttogehalt und gesetzlich festgelegten Beitragssätzen.

So beträgt der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung derzeit 14,0 % plus 0,9 %, die auf das Mitglied entfallen. Auf die gesetzliche Arbeitslosenversicherung entfallen 2,8 %, auf die Pflegeversicherung 1,95 %, d.h. 0,975 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine Ausnahme bildet Sachsen: Hier zahlen der Arbeitnehmer 1,475 % und der Arbeitgeber lediglich 0,475 %. Für ganz Deutschland gilt: Kinderlose Arbeitnehmer, die mindestens 23 Jahre alt sind, müssen zusätzlich einen Anteil von 0,25 % tragen. Der Beitragssatz in der Rentenversicherung beläuft sich auf 19,9 % des Bruttolohns.

Gut zu wissen:
Der Arbeitgeber behält Ihren Sozialversicherungsanteil von Ihrer Ausbildungsvergütung ein und leitet ihn direkt an Ihre Krankenkasse, die sog. Einzugsstelle. Diese wiederum verteilt die Beiträge an die übrigen Sozialversicherungsträger. Unterschreitet Ihr monatlicher Verdienst den Betrag von 325 Euro, trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge allein. Sollte durch Einmalzahlungen dieser Grenzwert jedoch überschritten werden, müssen Sie für den übersteigenden Betrag Ihren Sozialversicherungsanteil zahlen!

Tipps

  • Ein wichtiges Dokument ist die alljährliche Jahresentgeltmeldung Ihres Arbeitgebers. Sorgfältig aufbewahren!

  • Sie sind noch keine 18 Jahre alt? Dann lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht zu Medikamenten oder Krankenhausaufenthalten ausstellen.

  • Weitere Infos finden Sie z.B. unter: 

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Gehalt: Umfragen

Für die Angestellten in Kanzleien und Notariaten gelten keine tarfifvertraglichen Regelungen. Anhaltspunkte für die Vergütung – meist nach der Ausbildung – bieten die folgenden Quellen:

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