Ausbildung » Lernen & Prüfung » Welche Prüfungen Sie erwarten – und Prüfungstipps
Welche Prüfungen Sie erwarten – und Prüfungstipps
Welche Prüfungen erwarten Sie in der ReNo-Ausbildung?
Übersicht:
Zwischenprüfung
Nach Abschluss des ersten Lehrjahres unterziehen Sie sich einer Zwischenprüfung. Sie sollen in höchstens 3 Stunden schriftlich nachweisen, dass Sie praxisbezogene Fälle lösen können.
Es hat keine Auswirkung auf den Fortgang Ihrer Ausbildung, wenn Sie die Zwischenprüfung nicht bestehen – Sie müssen sie auch nicht wiederholen. Sie bietet allerdings eine gute Möglichkeit zu sehen, wo man steht.
Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildung müssen Sie zur Abschlussprüfung antreten, die vor der jeweiligen Rechtsanwalts-/Notarkammer abgelegt wird. Gemäß der Ausbildungsverordnung besteht die Prüfung
- aus einem schriftlichen Teil von insgesamt 7 Stunden
und nach Bestehen des schriftlichen Teils noch
- aus einer 30-minütigen mündlichen Prüfung.
Schriftlich werden Sie in folgenden Fächern geprüft:
Rechts-, Wirtschafts- und Sozialkunde
Hier werden insbesondere Ihre Kenntnisse im
- Bürgerlichen Recht,
- Handels- und Gesellschaftsrecht,
- Arbeits- und Sozialrecht,
- Kreditwesen, Geld- und Zahlungsverkehr
überprüft.
Rechnungswesen
- Alle Kenntnisse, die Sie im berufsbezogenen Rechnen und im Fach Buchführung erlernt haben, werden geprüft.
Zivilprozessrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit
- Rechtsanwalt: Kenntnisse im Zivilprozessrecht (Zivilprozess, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung).
- Notar: Kenntnisse im Grundbuch-, Register- und Beurkundungsrecht.
Um die Prüfung bestehen zu können, müssen Sie auch die materiellen Rechtsgrundlagen für diese Fächer erlernt haben.
Vergütungs- und Kostenrecht
Hier müssen Sie nachweisen können, dass Sie
- sowohl eine Vergütungsrechnung des Rechtsanwalts
- als auch eine Kostenrechnung des Notars erstellen können.
- Auch das Kostenfestsetzungsverfahren muss Ihnen geläufig sein.
Fachbezogene Informationsverarbeitung
- 60 Minuten für die Formulierung und Gestaltung eines fachkundlichen Texts nach Vorgaben mit automatisierter Textverarbeitung;
- 30 Minuten für die Erfassung eines fachkundlichen Textes.
Hinweis: Die gesamte Prüfung besteht aus praxisbezogenen Fällen, die Sie unter Anwendung der gesetzlichen Regelungen lösen sollen. Sie sollen erkennen lassen, dass Sie wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge verstehen.
Vorzeitige Prüfung
Wenn es für Sie richtig gut läuft, dann können Sie unter Umständen die Ausbildung vorzeitig beenden. Gemäß § 45 BBiG ist das möglich, wenn Ihre Leistungen dies rechtfertigen.
Sie und die Berufsschule sind dazu zu hören, nähere Regelungen sind in den Prüfungsordnungen festgeschrieben. Ihre schulischen Leistungen sollten jedoch mindestens „gut" sein.
Erkundigen Sie sich bereits im Vorfeld, welche Möglichkeiten bestehen, denn die Ausbildungsdauer ist ein wesentlicher Bestandteil des Ausbildungsvertrags. Sprechen Sie Ihre Pläne mit Ihrem Ausbilder und Ihrem Berufsschullehrer ab, die gut einschätzen können, ob Ihr Wissensstand eine vorzeitige Abschlussprüfung ermöglicht.
Durch den vorzeitigen Abschluss müssen Sie auch den Unterrichtsstoff des letzten halben Jahres erlernen. In der Regel bieten die Berufsschulen hier Zusatzkurse an.
Nicht vergessen! Wenn Sie sich für die vorgezogene Prüfung entschieden haben, stellen Sie rechtzeitig Ihren Antrag! Dieser ist formlos – aber unbedingt innerhalb der vorgegebenen Fristen – dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Auch ein vollständig geführtes Berichtsheft ist Voraussetzung.
Nichtbestehen der Abschlussprüfung: Verlängerung der Ausbildung
Was tun, wenn es nicht geklappt hat? Sollten Sie die Abschlussprüfung nicht bestehen, dürfen Sie nicht vergessen, bei Ihrem Ausbilder die Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses zu verlangen. Dies geschieht nicht automatisch, sondern nur, wenn Sie ihm innerhalb einer angemessenen Frist nach Zustellung des Bescheids über das Nichtbestehen anzeigen, dass Sie eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlangen (höchstens 1 Jahr). Er ist verpflichtet, das Ausbildungsverhältnis für diesen Zeitraum zu verlängern.
Achtung! Die Verlängerung muss der zuständigen Kammer angezeigt werden.
Tipps für die Prüfungsvorbereitung
Paragrafen, Definitionen, Formalien und Detailwissen – diesen Berg an Informationen bewältigen Sie, um die Prüfung erfolgreich zu bestehen.
Hinweis: Wichtig ist es, den Lernstoff zu strukturieren und regelmäßig zu wiederholen, um ihn im Langzeitgedächtnis zu verankern und insbesondere in der Prüfungssituation wieder abrufen zu können.
Jeder lernt anders – hier ein paar Anregungen:
- Zeitnahe Vor- und Nachbereitung: Nutzen Sie die Wiederholungsfragen am Ende eines Kapitels im Lehrbuch – durch die schriftliche oder mündliche Beantwortung dieser Fragen schulen Sie sich für Ihre Prüfungen.
- Karteikarten anlegen: Schreiben Sie auf die Vorderseite z.B. juristische Begriffe oder andere Stichworte, deren Definition oder Erläuterung Sie auf der Rückseite vermerken. Gehen Sie die Lernkarten regelmäßig durch, der Vorteil: man kann sie überall hin mitnehmen, z.B. im Bus oder im Wartezimmer vor einem Arztbesuch.
- Lerngruppen bilden und regelmäßig treffen: Hier können Sie sich mit anderen Azubis austauschen und gemeinsam Aufgaben und Probleme lösen.
- Mindmaps für das visuelle Lernen: Schreiben Sie einen Oberbegriff zu einem Thema in die Mitte eines Blatts Papier oder in ein Dokument auf Ihrem PC und verknüpfen diesen Schlüsselbegriff mit weiteren damit zusammenhängenden Stichworten (Substantiven, Adjektiven oder Verben). Fügen Sie Pfeile und Verbindungslinien zwischen den Bezeichnungen ein und arbeiten Sie mehrfarbig – so fertigen Sie eine visuelle Darstellung Ihrer Gedanken an.
- Crash-Kurse: Im Schnelldurchlauf alle prüfungsrelevanten Themen! Fast alle Ortsvereine der RENO bieten für die Azubis vor der Prüfung so genannte Crash-Kurse an. Die Kosten der meist günstigen und sehr effektiven Kurse müssen Sie selbst tragen. Ihr Vorteil: Neben der theoretischen Vorbereitung in der Schule genießen Sie auch noch die praktische Vorbereitung für die Prüfung. So können Sie Ihre Kenntnisse optimal überprüfen.
- Auch die Berufsschule unterstützt die Schüler dahingehend, dass im letzten Schuljahr wiederholt wird und systematisch auch Prüfungsvorbereitungen stattfinden, sei es, dass Probeklausuren geschrieben werden oder anhand alter Klausuren geübt wird.
Ernstfall Prüfung – was tun beim Blackout?
In der Prüfung selbst versuchen Sie, Ruhe zu bewahren. Das ist leichter gesagt als getan, aber ein kurzfristiger Blackout ist nicht ein persönliches Problem von Ihnen, das passiert vielen Prüflingen. Atmen Sie ein paar Mal langsam und tief aus und ein. Bearbeiten Sie im Ernstfall die nächste Frage; wenn Sie hier die Antwort wissen, dann können Sie meist zur vorherigen zurückkehren und auch diese Antwort fällt Ihnen ein.
Wichtig: Sorgen Sie während der Lern- und Prüfungsphasen für Ausgleich – sowohl körperlichen als auch seelischen. Vergessen Sie nicht, mal an die frische Luft zu gehen, sich einen Film im Kino anzuschauen oder mit Freunden auszugehen. Sie werden sehen, so bekommen Sie den Kopf wieder frei und können danach motiviert weiter lernen.