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Vor dem ersten Tag
Vor Ihrem ersten Ausbildungstag in der Kanzlei –
daran sollten Sie denken:
- Der von Ihrer Ausbildungskanzlei unterzeichnete Ausbildungsvertrag ist ein wichtiges Dokument. Bewahren Sie ihn sorgfältig auf. Legen Sie Ausbildungsplan, Ausbildungs- und Prüfungsordnung gleich dazu, so befinden sich alle wichtigen Ausbildungsinformationen griffbereit.
- Die Lohnsteuerkarte, die Sie (zumindest letztmalig für das laufende Jahr 2010) bei der Stadtverwaltung Ihres Wohnortes erhalten, reichen Sie zusammen mit der jedem Bundesbürger vom Bundeszentralamt für Steuern schriftlich übersandten Steuer-Identifikationsnummer in der Personalabteilung Ihrer Ausbildungskanzlei ein. Die auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Steuerklasse richtet sich nach Ihrem Familienstand (für Ledige gilt Steuerklasse I, für Alleinerziehende Steuerklasse II, für Verheiratete z.B. die Steuerklassen IV/IV oder III/V).
- Übermitteln Sie Ihrem Ausbildungsbetrieb Ihre Bankverbindungsdaten, d.h. Kontonummer, Bankleitzahl und Name des Geldinstituts, damit Ihre Ausbildungsvergütung pünktlich überwiesen werden kann.
- Eine Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenkasse und der Sozialversicherungsausweis des zuständigen Rentenversicherungsträgers müssen beim Arbeitgeber vorgelegt werden. Soweit noch nicht vorhanden, sind diese Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen.