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Berufsschule

Zuallererst: Anmeldung

Zunächst müssen Sie sich in der Berufschule anmelden. Dafür sind Sie selbst verantwortlich. Die Anmeldung in der Berufsschule erfolgt nicht automatisch durch Abschluss des Ausbildungsvertrags. Die richtige Berufsschule wird Ihnen das Ausbildungsbüro mitteilen oder Sie finden Informationen auf den Webseiten der zuständigen Rechtsanwalts-/Notarkammer.

Schule geht vor

Auch wenn Sie bereits volljährig sind, im Rahmen der Ausbildung trifft Sie nochmals eine Schulpflicht. Diese ist in den jeweiligen Landesschulgesetzen geregelt. Im Rahmen einer dualen Ausbildung gehört der Berufsschulbesuch während der gesamten Ausbildung also dazu, um die Ausbildung erfolgreich beenden zu können. Vom Schulbesuch darf Sie auch Ihr Ausbildungsbetrieb nicht abhalten – auch wenn Personalmangel vor Ort herrscht, der Schulbesuch geht vor!

Achtung!
Sollten Sie die Ausbildungsstelle wechseln müssen, bedenken Sie bitte, dass Sie weiterhin zur Berufsschule gehen müssen, damit auch die Zeit zwischen zwei Arbeitsverhältnissen als Ausbildungszeit für die Abschlussprüfung gilt.

Was erwartet Sie in der Berufsschule?

In der Regel werden Sie von hauptamtlichen Lehrern unterrichtet. Vereinzelt werden in manchen Bundesländern noch zusätzlich Rechtsanwälte, Notare oder Bürovorsteher (die heutigen Rechts- und Notarfachwirte) für den Unterricht eingesetzt.

Sie werden in allgemeinen Schulfächern, wie Deutsch, Sozialkunde und Sport unterrichtet, neu werden für Sie aber die berufsbezogenen Fächer sein:

  • Recht und Wirtschaft,
  • Verfahrensrecht und Rechnungswesen,
  • Kosten- und Vergütungsrecht,
  • Fachbezogene Informationsverarbeitung.

Um optimal im Unterricht mitarbeiten zu können, benötigen Sie natürlich Gesetzestexte, die Ihnen von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden müssen. 

Tipp:
Lassen Sie die umfangreichen Sammlungen im Büro und legen Sie sich die Taschenbuchausgaben des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), der ZPO (Zivilprozessordnung), des RVG (Rechtanwaltsvergütungsgesetz), der KostO (Kostenordnung) und des GKG (Gerichtskostengesetz) zu. Es gibt Ausgaben, die gleich mehrere dieser Gesetze in einem Buch vereinen.

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