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Aufgaben des Notars
Notare und Notarinnen sind Träger eines öffentlichen Amtes. Zu erkennen ist dies z.B. an dem jeweiligen Landeswappen, das der Notar in seinem Amtsschild führt. Als Träger eines öffentlichen Amtes kann der Notar daher nicht parteiisch für einen Mandanten auftreten, sondern er ist unparteiisch und berät in allen notariellen Angelegenheiten beide Parteien. Er entscheidet also keine Streitigkeiten, sondern er versucht, durch vorvertragliche Erörterungen gerade spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Auch der Notar ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Beteiligten können also auch höchstpersönliche Dinge mit dem Notar besprechen, beispielsweise ein Testament, einen Ehe- oder einen Erbvertrag. Besonders in höchstpersönlichen Angelegenheiten ermittelt der Notar zunächst den Willen der Beteiligten, er bewahrt unerfahrene Beteiligte vor Nachteilen und versucht vor allen Dingen, den Willen der Beteiligten möglichst zweifelsfrei in rechtlich einwandfreier Form und Sprache niederzulegen.
Hinweis
In bestimmten Rechtsfällen schreibt unser Recht zwingend vor, dass man sich an einen Notar wenden muss: Man kann kein Grundstück ohne notariellen Kaufvertrag erwerben. Man kann aber sehr wohl sein Testament privatschriftlich errichten, dies aber auch vor einem Notar tun.
In Deutschland gibt es noch immer drei Formen des Notariats:
- den hauptamtlichen (Nur-)Notar,
- den Anwaltsnotar,
- den Notar im Landesdienst.
Ihre Aufgaben als NoFa
Sie arbeiten eng mit dem Notar zusammen. Zur guten Teamarbeit gehören u.a.:
- gründliche Kenntnisse in den geforderten Rechtsgebieten,
- Kenntnisse der Instrumentarien des Notars, insbesondere seines Berufs- und des Beurkundungsrechts,
- sehr gute Deutschkenntnisse und Spaß am Formulieren!
Liebe zum Detail
Eine gute Notariatsfachangestellte ist bei dem Entwurf der Urkunde beteiligt. Es kann vorkommen, dass Sie stundenlang mit der richtigen Auswahl der Formulierungen beschäftigt sind.
Die Ausbildung als ReNo: ReFa und NoFa
Sollten Sie sich für die kombinierte Form unseres Berufs, Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte, entschieden haben, findet die Ausbildung im Notariat meist in der zweiten Hälfte der Ausbildung statt. Die meisten Prüfungsordnungen schreiben mindestens sechs Monate für die Notariatsausbildung vor. Sie lernen:
- praktisch Urkunden herzustellen,
- mit der Urkundenrolle und anderen Büchern des Notars umzugehen,
- die Abwicklung eines Grundstückkaufvertrags kennen,
- Grundkenntnisse im Bereich des Handelsregisters, sowie
- die elektronische Datenübermittlung anzuwenden (ohne Verwendung der Signaturkarte des Notars).