Durch verschiedene, z. T. Verwirrung stiftende Entscheidungen des BGH und anderer Obergerichte (z.B. BGH, Urteil vom 7.3.2007 - VIII ZR 86/06 -; BGH, Beschluss vom 22.1.2008 - VIII ZB 57/07 -; KG, Beschluss vom 24.06.2008 - 1 W 111/08-) die die Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auf eine Verfahrensgebühr betreffen, kam es in der Praxis, vor allem bei der Kostenfestsetzung, zu manch abstrusen Entscheidungen der Rechtspfleger.
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Das Recht auf den gesetzlich bestimmten Richter ist in Deutschland in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz geregelt. Jedermann hat Anspruch darauf, dass im Voraus nach allgemeinen Merkmalen bestimmt wird, bei welchem Gericht und welchem Richter innerhalb des Gerichts sein Gerichtsverfahren behandelt werden wird...
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RE: Wert der Kosten
Wert der Kosten
RE: Reisekosten "darf" der Anwalt selbst fahren?









